PRIGOM®

Versicherungsschutz für Golfanlagen

Als einer der führenden Konzeptversicherer im norddeutschen Raum für Golfanlagen, bietet die NORDGROUP GmbH mit dem einmaligen Versicherungskonzept – PRIGOM ® -  der Mannheimer Versicherung AG, Ihnen einen außergewöhnlichen Schutz.

Das Konzept entstand ursprünglich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Golfverband (DGV) und namhaften Golfclubs. Hier hat die Mannheimer Versicherung AG ein spezielles und umfassendes, auf die  Bedürfnisse der Golfanlagen zugeschnittenes, Versicherungsprogramm entwickelt. Es umfaßt alle für Golfanlagen wichtigen Versicherungen.

Unter dem Dach der PRIGOM ®- Police sind folgende Bereiche versicherbar:

  • Anlagenversicherung für die komplette Außenanlage, wie Driving Range, Beregnungsanlage, Bepflanzung etc.- optional z. B. auch Wildschäden versicherbar
  • Inkl. der Einnahmenausfälle (Greenfees und Tunierstartgelder)
  • Betriebshaftpflichtversicherung:Sämtliche Nebenrisiken, wie der Pro-Shop, die Golflehrer, die Gastronomie oder die Headpros sind über die Subsidiärdeckung versicherbar. Sollten diese Personen keine Haftpflichtversicherung haben oder vielleicht Ihre Prämie nicht bezahlt haben, dann zahlen wir den entstandenen Schaden.
  • Schäden durch abirrende Bälle
  • Gebäudeversicherung als Multi-Risk-Versicherung inkl. Glaspauschalversicherung
  • Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
    • Inkl. pauschaler Elektronikversicherung möglich
    • Inkl. der Saisonbestuhlung, Tische Heizstrahler (angekettet)
  • Elektronik- und Maschinenversicherung
    • Beregnungsanlage
    • Maschinenbruchschäden

Die „Standard-Deckung im PRIGOM ®- Konzept bietet über die sog. Pauschaldeklaration erhebliche Mehrleistungen zum eigentlichen Versicherungsschutz.

Wichtig:

Golfcarts benötigen fast immer eine sog. AKB-Deckung. Diese Deckung bzw. Pflichtversicherung kennen Sie von Ihrem Auto. Zwar haben Sie wahrscheinlich noch nie ein Cart mit einem Nummernschild gesehen, aber auch dieses benötigt die gleiche Haftpflichtdeckung, wie Ihr eigenes Kraftfahrzeug. Sie machen sich strafbar, wenn diese Deckung nicht vorliegt!

Es ist nicht ausreichend, dass der Haftpflichtversicherer im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung dieses „formlos“ bestätigt. Sie müssen eine AKB-Deckung haben. Dies liegt daran, dass die Carts auf bedingt öffentlichen Verkehrsflächen fahren (Zufahrtswegen, Parkplätzen oder Verbindungsstraßen).

Diese Pflicht gilt auch für bestimmte Platzpflegemaschinen.

Welche Gefahren sind über PRIGOM® versichert?

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  • Glasbruch
  • Maschinenbruch
  • Überspannung

Optional die sog. ALL-RISK-DECKUNG. Wir bezeichnen diese Deckung auch gerne als Wunschlos-Glücklich-Paket.

Hier sind nämlich alle Schadenereignisse versichert, die nicht expliziet ausgeschlossen sind. Zu den Leistungserweiterungen gehören:

  • Sturmschäden auch unter Windstärke acht
  • Grafitti
  • Schäden an elektrotechnischen Anlagen oder Plünderung außerhalb der Versicherungsräume
  • Elementarschäden
  • u. v. m.
  • Durch unsere langjährige Erfahrung im Golfbereich und der Erfahrung der Mannheimer Versicherung AG, die mittlerweile in mehr als 400 Clubs vertreten ist, können wir behaupten, wer nicht PRIGOM® versichert ist, der ist teuer oder schlecht versichert.

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