Frachtführer- , Speditions- und Lagerhalterversicherung

Sie haben eigene Fahrzeuge und transportieren fremde Güter oder vermitteln Transportaufträge? Sie haben ein Lager und die Waren oder Sendungen darin müssen versichert sein?

Die Haftung als Frachtführer ist eine sogenannte Gefährdungshaftung. Im Schadenfall muss nachgewiesen werden, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Güter getroffen wurden. Dies kann im Schadenfall zu ernsthaften Problemen führen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr. Der Gesetzgeber kennt diese Problematik und macht diese Versicherung teilweise zur Pflicht.

Als Spediteur werden oft nur die Aufträge an Dritte vermittelt. Die Verantwortung liegt aber trotzdem bei dem Spediteur. Trotz bester Organisation können Schäden nicht vermieden werden und dies kann existenzgefährdend sein. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Transporteur seinem Kunden über eine Warentransportversicherung mehr Schutz, als die gesetzliche Haftung es vorsieht anbietet. Meistens werden in der Praxis „Kombi-Verträge“ gemacht, bei welchen die Frachtführer-,  Speditions- und sogar die Lagerhaltertätigkeit versichert ist, wenn das Risiko dies notwendig macht.

Wie wird gehaftet?

  • Die gesetzliche/vertragliche Haftung aus den Fracht-, Speditions- und Lagerhalterverträgen
  • innerhalb Deutschlands gemäß den Bestimmungen des HGB
  • Grenzüberschreitend nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
  • die marktüblichen und gesetzlich zulässigen Geschäftsbedingungen; Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) oder Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL)
  • nationale Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten

Was ist versichert?

  • Güterschäden
  • Überschreitung der Lieferfristen
  • Sonstige Vermögensschäden

Begrenzt oder eingeschränkt wird der Versicherungsschutz für Dokumente, Bargeld, Urkunden, Edelsteine, Papiergeld, Juwelen und Wertpapiere. Hier müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wenn diese Risiken versichert werden sollen. Neben den reinen Transportleistungen, bieten viele Speditionen noch ergänzende Dienstleistungen wie zum Beispiel das Konfektionieren der Ware, die Verzollung oder die Erhebung der Nachnahme. Auch die daraus entstehende Haftung ist durch die Frachtführer- und Speditionsversicherung gedeckt.
Sie sind verpflichtet Ihren Kunden auf Ihre Haftungsgrenzen hinzuweisen und einen erweiterten Schutz anzubieten über Ihre Sonderziehungsrechte hinaus!

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